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PFERD TOOLS CHAIN SHARP Schleifscheibe CS-G Ø 145x4,7 mm Bohrung-Ø 22,2 mm A60 zum Schärfen von Sägeketten

Hersteller-Nr.:33100002|Art.-Nr.:63132831
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PFERD TOOLS CHAIN SHARP Schleifscheibe CS-G Ø 145x4,7 mm Bohrung-Ø 22,2 mm A60 zum Schärfen von Sägeketten

Hersteller-Nr.:33100002|Art.-Nr.:63132831
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bis Mi., 16. Sept.

Standardlieferung

Max. RPM
4600 r/min
Passend für Kettenteilung
3/8, .404
Breite metrisch
4.7 mm
Ø Bohrung
22.2 mm
ø Außen metrisch
145 mm
Korngröße
60
Anwendungsempfehlungen
Beachten Sie die Anwendungsempfehlungen und Sicherheitshinweise zu Ihrem Schärfgerät. / Mit der Schleifscheibe können Sägeketten mit der Kettenteilung 3/8”, .404” geschärft werden.
Antriebsarten
Schärfgerät
Sicherheitshinweise
Die maximal zulässige Umfangsgeschwindigkeit beträgt 35 m/s. / Die angegebene maximal zulässige Drehzahl darf aus Sicherheitsgründen nie überschritten werden. / Vor dem Aufspannen muss der Schleifkörper einer Klangprobe unterzogen werden, um sicherzustellen, dass er keine Risse aufweist (unbeschädigte Schleifkörper geben einen klaren Klang).
Brutto Gewicht (Stück)
0.217 kg
Gewicht Netto
0.217 kg
Hersteller
August Rüggeberg GmbH & Co. KG - PFERD TOOLS Hauptstr. 13, 51709 Marienheide, DE [email protected], 02264/90
Art. Nr.
63132831
GTIN
4007220383070

• Die Schleifscheiben für Sägeketten eignen sich hervorragend für das maschinelle Schärfen von Sägeketten mit Kettenschärfgeräten • Die Schleifscheiben eignen sich optimal zum Schärfen von Sägeketten • Vorteile: • Hohe Schleiffreudigkeit und Abtragsleistung • Hohe Standzeit • Schonendes Schleifen der Sägekettenzähne • Präzises Schärfen von Sägekettenzähnen durch hohe Formstabilität • Anwendungsempfehlungen: • Beachten Sie die Anwendungsempfehlungen und Sicherheitshinweise zu Ihrem Schärfgerät • Mit der Schleifscheibe können Sägeketten mit der Kettenteilung 3/8”, .404” geschärft werden • Bearbeitbare Werkstoffe: • Gehärtete, vergütete Stähle über 1.200 N/mm² (54 HRC • Bearbeitungsaufgaben: • Schärfen • Antriebsarten: • Schärfgerät • Sicherheitshinweise: • Die maximal zulässige Umfangsgeschwindigkeit beträgt 35 m/s • Die angegebene maximal zulässige Drehzahl darf aus Sicherheitsgründen nie überschritten werden • Vor dem Aufspannen muss der Schleifkörper einer Klangprobe unterzogen werden, um sicherzustellen, dass er keine Risse aufweist (unbeschädigte Schleifkörper geben einen klaren Klang)

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