Briefkästen
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Briefkästen
Immer noch und wieder ein unentbehrlicher Begleiter unseres Alltages, auch wenn er uns vielleicht nicht wirklich auffällt. Briefkästen im heutigen Sinne gibt es wohl etwa seit dem 16. Jahrhundert. Damals dienten in Italien aus Holz gefertigte Kästen, sogenannte „tamburi“, welche vor den Kirchen aufgestellt waren, dazu, anonyme Warnungen der Bevölkerung vor Anschlägen oder Verbrechen gegen die Regierung einzulegen. Die in unseren Breiten lange übliche Zustellung in einen Briefkastenschlitz, der sich in der Haustür beziehungsweise Wohnungstür befindet, wurde sukzessive abgeschafft, statt der Türbriefkasten wurden Hausbriefkasten im Erdgeschoss angebracht. Die Briefkastenkultur ist, wie das Postsystem, in Deutschland von Amerika sehr unterschiedlich. Dort sind, vor allem auf dem Land, die Postkästen auch gleichzeitig die Orte, wo man abgehende Sendungen deponiert, die dann vom Zusteller mitgenommen werden. Ein ähnliches System gibt es auch bei der Deutschen Bundespost, allerdings lediglich in sehr abgelegenen, ländlichen Gebieten. In Städten und Häusern mit mehreren Bewohnern sind in der BRD die großflächigen Briefkastenanlagen bekanntes Bild. An dieser Stelle ist festzustellen, dass die Beurteilung eines Wohnblockes in seiner Qualität, wohl zuallererst immer auf die Briefkastenanlage fällt. Eine Investition in diesem Bereich ist also durchaus weitsichtig.
Anforderungen an Briefkästen
In der Europäischen Union gibt es eine gesetzliche Regelung zu Mindestabmessungen und anderen Anforderungen die an Briefkästen gestellt werden. Diese sind in der EN 13724 geordnet. Die EN, die Europäischen Normen, definieren sich als Regeln, die von einem der drei europäischen Komitees für Standardisierung, also das Europäische Komitee für Normung CEN, das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung CENELEC oder dem Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen ETSI auch ratifiziert worden sind. So muss zwingend ein Prüfumschlag im Papierformat C 4 passen. Die Einwurföffnung der Kästen muss zumindest 30 Millimeter hoch und 230 Millimeter breit sein. Je nachdem wo die Postkästen aufgestellt werden ist eine weitere Anforderung natürlich auch der Schutz vor Feuchtigkeit oder Staub.
Gesetzliches zu Briefkästen
Ein Mieter kann, so eine Gerichtsentscheidung, nicht nur den Einbau eines normgerechten Briefkasten verlangen, sondern vielmehr auch eine Mietminderung durchsetzen. Selbst dann, wenn er den alten, nicht der Norm entsprechenden Briefkasten beim Einzug akzeptiert hat. Ein Mieter, so die Richter, akzeptiere einen nicht ordnungsgemäßen Briefkasten nicht nur durch die Anmietung einer Wohnung. Vielmehr besteht nach Paragraph 535 und 536 des Bundesgesetzbuches durchaus Anspruch auf die Montage eines Briefkastens in aktueller Norm.