Kampagne zum Weltfrauentag 2022

Mehr Sichtbarkeit für Frauen im Handwerk

Wir wollen dein Foto!

Du findest genau wie Contorion, dass Frauen im Handwerk mehr Sichtbarkeit verdienen? Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März 2022 posten wir auf unserem Instagram- und Facebook-Kanal über mehrere Tage ausschließlich Bilder von Handwerkerinnen - und du kannst dabei sein. Schick uns einfach ein Bild von dir bei der Arbeit und sorge gemeinsam mit uns und vielen weiteren Handwerkerinnen für mehr Sichtbarkeit von Frauen im Handwerk!

Worum geht es?

    Obwohl jeder fünfte Handwerksbetrieb von einer Frau geführt wird (Quelle), gelten Berufe im Handwerk noch immer als von Männern dominiert . Die Folge: In den mehr als 100 Handwerksberufen sind Handwerkerinnen immer noch unterrepräsentiert. Das zeigt sich auch beim Nachwuchs: Gerade mal 18 Prozent der Auszubildenden im Handwerk sind junge Frauen (Stand 2021, Quelle).

    Contorion möchte deshalb Frauen im Handwerk abseits von veralteten Klischees sichtbarer machen, ihre Arbeit würdigen und erfahren, wer sie sind.

    Gemeinsam wollen wir Frauen aus verschiedenen Handwerksbranchen dazu aufrufen uns ein Bild von sich und ihrer Arbeit zu schicken. Dabei ist es egal, ob du als Meisterin, Gesellin oder als Auszubildende tätig bist. Wer mag, ist auch gerne dazu eingeladen einige Fragen zu beantworten.

    Am 08. März, zum Start des Internationalen Frauentages, werden wir die eingesandten Bilder und eine Auswahl der Antworten auf unseren Social-Media-Kanälen posten und somit mehr Aufmerksamkeit für Frauen im Handwerk schaffen.

So wirst du Teil der Kampagne:

1

Schick uns dein Foto von dir bei der Arbeit.

2

Beantworte uns einige Fragen zu dir und deinem Beruf.

3

Ab dem 08. März 2022 posten wir dein Bild mit vielen weiteren Handwerkerinnen auf den Contorion-Social-Networks.

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Du hast noch Fragen?

Schreibe uns einfach eine Email.

Teilnahmebedingungen

Teilnehmen kann jede Person, die mindestens 18 Jahre alt ist und ein Foto von sich über diesen Link hochlädt. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind folgende Berufe: Bäcker*in, Konditor*in, Fleischer*in, Augen- und Feinoptiker*in, Hörakustiker*in, Zahntechniker*in, Orthopädietechniker*in, Orthopädieschuhmacher*in, Friseur*in, Müller*in, Brauer*in und Mälzer*in, Textilreiniger*in, Gebäudereiniger*in, Fotograf*in, Buchbinder*in, Drucker*in, Siebdrucker*in, Maßschneider*in, Textilgestalter*in, Modist*in, Schuhmacher*in und Bestatter*in. Teilnahme ist ausschließlich auf diesem Wege möglich. Einreichungen per Briefpost oder auf einem anderen Weg werden nicht berücksichtigt.

Alle Teilnehmer*innen räumen der Contorion GmbH die unten genannten Nutzungsrechte ein.

Von der Teilnahme ausdrücklich ausgeschlossen sind Einsendungen, die von Dritten als anstößig empfunden werden könnten, ebenso solche, die Gesetze oder Rechte Dritter verletzen. Eine Nutzung der Plattform durch die Teilnehmer*innen für nicht-private Zwecke ist nicht zulässig.

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmerinnen auszuschließen bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder bei Versuchen, den Ablauf der Kampagne unzulässig zu beeinflussen. Die Kampagne kann aus wichtigem Grund beendet oder unterbrochen werden, insbesondere wenn der planmäßige Ablauf manipuliert oder sonst gestört wird, wie etwa bei Hacker- oder sog. Bot-Angriffen auf die entsprechenden Online-Seiten.

Die Kampagne veranstaltet die Contorion GmbH. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Nutzungsrechte an hochgeladenen Inhalten

Die Teilnehmerin räumt dem Veranstalter das einfache Recht ein, die von ihr eingereichten Fotos, Texte und Informationen (nachfolgend zusammen kurz: Inhalte) im Zusammenhang mit der Kampagne zum Internationalen Frauentag 2022 unentgeltlich und zeitlich unbefristet in den sozialen Netzwerken von Contorion (Facebook und Instagram) zu verwenden. Die Inhalte dürfen zum Zwecke der Veröffentlichung für das jeweilige Medium angemessen bearbeitet werden (z. B. Zuschnitt).

Die Teilnehmerin gewährleistet, dass sie über die vorstehend genannten Rechte uneingeschränkt verfügen kann, keine entgegenstehenden Rechte Dritter bestehen und sie noch keine anderweitige Verfügung über die Rechte an den Inhalten getroffen hat, die diesem Abschnitt entgegenstünde. Die Teilnehmerin hat den Veranstalter und die darüber hinaus nach diesem Abschnitt Berechtigten von allen Ansprüchen freizustellen, die im Falle unzureichender Nutzungsrechte entstehen können.

Vielen Dank für deine Teilnahme!